Informationen über Termine, Kosten & Verschwiegenheit

Erstgespräch

 

Im Erstgespräch können Sie mir Ihre Probleme und Beschwerden schildern und ich kann mir ein erstes Bild von Ihnen machen. Ebenso haben Sie die Möglichkeit sich ein Bild von mir zu machen und zu prüfen, ob Sie sich verstanden fühlen und meine therapeutische Arbeitsweise für Sie passend ist.

 

Falls Sie Zweifel, Vorbehalte oder Ängste im Bezug auf Psychotherapie haben, können Sie diese gerne ansprechen. 

 

Weiters werden im Erstgespräch die Rahmenbedingungen der weiteren Therapiesitzungen besprochen.


Terminabsage

Falls es Ihnen einmal nicht möglich ist, einen Sitzungstermin einhalten zu können, bitte ich Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Dafür ist eine Nachricht per Mail, SMS oder auf meiner Mobilbox ausreichend, die ich zeitnahe bestätigen werden. Anderenfalls muss ich Ihnen für die versäumte Sitzung das ausgemachte Honorar in Rechnung stellen.

 

Sollte es zu Terminabsagen meinerseits kommen, biete ich Ihnen den nächstmöglichen Ersatztermin an.

Dauer

Die Dauer einer Therapieeinheit beträgt 50min. Grundsätzlich umfasst eine Therapiesitzung eine Einheit, auf Wunsch biete ich auch Doppeleinheiten à 100min an.  

 

Die Gesamtdauer einer psychotherapeutischen Behandlung ist nicht vorgegeben und ist abhängig von Problematik, Therapieziel und Therapieverlauf.

Kosten

Die Kosten sind von Dauer und Frequenz abhängig. Der Stundensatz wird im Rahmen des Erstgesprächs mit Rücksicht auf soziale Gegebenheiten vereinbart. Die Rechnungslegung erfolgt im Anschluss an die jeweilige Einheit und ist mittels Überweisung zu begleichen.

 

Die Inanspruchnahme von Psychotherapie kann finanziell belastend sein. Sollten Sie sich in einer finanziell angespannten Lage befinden, besteht im Einzelfall die Möglichkeit preislich eine individuelle Lösung zu finden.

 

Bitte beachten Sie: eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist derzeit noch nicht möglich.

Verschwiegenheit

Gemäß §15 des Psychotherapiegesetzes (PthG) unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht und darf ohne die ausdrückliche Zustimmung der/des PatientIn keinerlei Informationen an andere Personen weitergeben. Ausgenommen davon sind fachlich verpflichtete Supervisionen zur Fallbesprechung und Qualitätssicherung. Der/Die betreffende SupervisorIn unterliegt ebenso der Verschwiegenheitspflicht und den selben Berufspflichten.